Informationen zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten
Wir möchten Sie über die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) informieren.
Diese Verordnung ersetzt ab dem 30.12.2024 die seit 2013 geltende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Die EUDR verpflichtet alle Importeure von Holz oder Holzprodukten in der EU dazu, ein Sorgfaltspflichtsystem vor dem Import anzuwenden. Importeure müssen Informationen und Dokumente sammeln, die belegen, dass ihr Holz legal eingeschlagen wurde und entwaldungsfrei ist.
Ein wesentlicher Bestandteil des Sorgfaltspflichtsystems ist die Abgabe einer Sorgfaltserklärung (SE), die vor jedem Importvorgang über ein Online-Portal eingereicht werden muss. Diese Erklärung enthält neben den Stammdaten zum Importvorgang auch genaue Angaben zur Herkunft (mittels GPS-Koordinaten), zum Zeitpunkt der Holzernte und eine Bestätigung über ein durchgeführtes Sorgfaltspflichtensystem. Nach Prüfung wird eine Referenznummer vergeben, die beim Verkauf der Ware innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden muss. Ohne diese Referenznummer wird die Ware von den Zollbehörden in der EU nicht zum Import oder Export freigegeben.
Inwiefern betrifft das unsere Kunden?
Die EUDR sieht die Verantwortung des Imports nicht mehr nur bei den Inverkehrbringern, sondern auch bei den Marktteilnehmern der nachgelagerten Lieferkette. Nach dem 30.12.2024 verpflichtet die EUDR nun auch Händler und Verarbeiter, die nicht selbst Inverkehrbringer sind, Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Je nach Firmengröße müssen auch in der nachgelagerten Lieferkette unterschiedliche Pflichten erfüllt werden:
- Kleinere bis mittlere Unternehmen (KMU) in der nachgelagerten Lieferkette müssen Informationen zu Lieferanten und Kunden sammeln (Archivierung für 5 Jahre). Die vom Lieferanten des KMU bereitgestellte Referenznummer muss dokumentiert und bei jedem Einkauf weitergegeben werden. Falls ein KMU an einen Nicht-KMU Kunden verkauft, sollte er diesem alle notwendigen Informationen bereitstellen, damit dieser wiederum seine Sorgfaltspflichten erfüllen kann. Das könnte darin resultieren, dass die Lieferkette offengelegt werden muss. KMUs haben die Option selbst eine SE abzugeben und so eine eigene Referenznummer zu generieren.
- Große Unternehmen (Nicht-KMU) in der Lieferkette müssen zusätzlich, zu den bereits aufgezählten Pflichten sicherstellen, dass ihr Lieferant ein korrektes Sorgfaltspflichtensystem durchgeführt hat. Daraufhin muss jedes Nicht-KMU eine eigene SE in dem Online-Portal abgeben, um wiederum eine eigene Sorgfaltsreferenznummer weitergeben zu können. Diese Plausibilitätsprüfung kann nur erfolgen, wenn wir (Ihr Lieferant), unsere Kunden mit den nötigen Informationen über unser Sorgfaltspflichtensystem versorgen.
Welche negativen Folgen hat die EUDR in der Praxis?
- Importprozesse mit Waren aus Ländern mit einem hohen Risikoindex werden wesentlich aufwendiger und sind ohne Vor-Ort-Kontrollen und ohne Drittparteien-Zertifizierungen kaum noch möglich.
- Durch die Pflicht, jedes einzelne Holzprodukt unter Angabe der zur Charge gehörenden Referenznummer zu verkaufen, steigt der Verwaltungsaufwand für alle Teilnehmer der Lieferkette enorm. Es ist inzwischen bekannt, dass auch alle möglichen Referenznummern angegeben werden können, das führt aber zu einem erheblichen Mehraufwand für die Kunden.
- Nicht-KMUs müssen das Sorgfaltspflichtensystem ihrer Lieferanten kontrollieren können. Dies führt in der Praxis dazu, dass Inverkehrbringer ihren Kunden möglicherweise umfangreiche Informationen bereitstellen müssen, um diesen Prozess zu ermöglichen! Ist der Lieferant in der vorgelagerten Lieferkette nicht in der Lage eine Referenznummer zu nennen und/oder kann keine zusätzlichen Informationen zum Sorgfaltspflichtensystem geben, kann die Ware nicht erworben werden! Weiterverkäufe sind nicht möglich und auch Exporte sind nicht möglich!
Welche positiven Folgen hat die EUDR in der Praxis?
- In Zukunft wird es deutlich, welche Händler sauber arbeiten und bspw. verbotene Importe kategorisch ablehnen und nur aus legalen Quellen Ware beziehen. Wettbewerbsverzerrung durch illegale Importe via Drittstaaten wird deutlich schwerer. Auch die Nutzung von Schlupflöchern wie z.B. der Import über EU-Mitgliedsstaaten, die die EUDR nicht korrekt umsetzen, wird erschwert.
- Handel und Industrie wird die Vorgaben streng durchsetzen müssen. Fangen Sie früh mit der Umsetzung an und sind in der Lage die geforderten Informationen anzugeben, können Sie Vorteile gegenüber ihren Marktbegleitern gewinnen. Wir helfen Ihnen dabei!
Was haben wir bisher getan?
Durch unsere eigenen Importtätigkeiten arbeiten wir bereits seit 2013 tagtäglich mit dem Vorgängergesetz EUTR, welches im Kern große Übereinstimmungen mit der neuen EUDR hat. Unsere seit Jahrzehnten bestehende Zusammenarbeit mit unseren Partnerproduktionen außerhalb Europas verhilft uns dazu, auch die strengeren Auflagen der EUDR umzusetzen. Derzeit befindet sich unsere Einkaufsabteilung intensiv in der Vorbereitung. Dazu gehören die regelmäßigen Vor-Ort-Besuche bei unseren Produktionen, sowie die Schulung der Mitarbeiter vor Ort und ein enger Austausch mit den relevanten Verbänden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einhaltung der EUDR aufgrund von Versäumnissen seitens der EU nicht vollständig möglich. Wesentliche Punkte, wie das Länderbenchmarking nach Entwaldungsrisiko, stehen noch aus und sind uns, den Betroffenen, noch nicht bekannt. Unter diesen Umständen wäre es unprofessionell, Ihnen die uneingeschränkte Einhaltung der Verordnung V2023/1115 zu bestätigen, ohne die vollständigen Rahmenbedingungen zu kennen. Wir können Ihnen jedoch zusichern, dass wir sowohl einkaufsseitig als auch softwareseitig an Lösungen arbeiten und so gut vorbereitet sind, wie es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.
Ihr Ansprechpartner für die EUDR bei Euroforest:
Henrik Allmers Plump
E Mail: hap@euroforest.de
| Telefon: 0178 58 12 010